3.1.Gilden
Die Mittelalterlichen Gilden bestanden aus Fernkaufleuten, die sich vor Antritt zu ihren Handelsreisen zu Gruppen zusammenschlossen und sich durch sogenannte "heilige Eide" aneinander bunden um sich vor Gefahren auf den langen Wegen zu schützen. Diese "Schwurbrüderschaft" wurde auch nach den langen Handelsreisen nicht aufgelöst, sondern blieb auch in den Städten ein fester Bestandteil. So verfügten die Gilden im Mittelalter beispielsweise über eine Gerichtsbarkeit über ihre Mitglieder, aus dem sich später das Kaufmannsrecht ausbildete, das dann später für das Stadtrecht von maßgebender Bedeutung wurde.
So hatten die Krämergilden einen relativ hohen Einfluß auf die gesamte Stadtgemeinde. Die Krämergilden waren zusätzlich noch in verschiedene "Stände" differenziert. So gab es Gilden in denen sich die Reichen Krämer zusammenschlossen, aber auch Gilden in denen die Heringer, Tratschler, Gängler usw. Zusammengeschlossen waren. Zwischen den Gilden und der Stadtgemeinde gab es eindeutige Absprachen, die auf das Gemeinwohl und die Intressen der Krämer ausgerichtet waren. Dabei gab es eine Wechselseitige Beziehung von Stadt und Gilden. Die Gilden sorgten für Bedarfsdeckung in den Städten, die Städte gewährleisteten als Gegenleistung Schutz und Genossenschaftsrechte.
Wichtig dabei ist wohl auch, daß in den Mittelalterlichen Städte ein Gildezwang herrschte. Das heißt, daß in einer Stadt nur der Handel betreiben durfte, der einer Gilde angehörte. Mit dem beitritt zur Gilde waren aber auch Verpflichtungen verbunden. Jedes Mitglied unterstand einer Genossenschaftlichen Kotrolle. (Warenqualität, Produktionsnivouz, Maße, Gewicht ...usw.
3.2. Zünfte
Unter Zünften versteht man den Zusammenschluß der verschiedenen Handwerke. Sie gehen jedoch in mehreren Aspekten über die heutigen Genossenschaften hinaus. Die Meister der Zünfte setzten Preise- Gewicht Menge und Güte der Produktion fest und bestimmten zusätzlich die Anzahl der Auszubildenden fest.
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