Seit 1938 ging die NS-Führung daran, den Freiheits- und Lebensraum der Juden drastisch zu beschränken. Eine Fülle von Maßnahmen betraf sowohl die wirtschaftliche Existenz als auch die Privatsphäre der Juden. Hierzu gehörten:
. Berufsverbot für Ärzte, Rechtsanwälte, Geschäftsführer, Kaufleute, Handwerker;
. Besitzverbote, d.h. Juden durften weder Geschäfte noch Wertmetalle (Gold, Platin, Silber), Edelsteine, Perlen, Rundfunkgeräte, Schreibmaschinen, Fahrräder, Autos, Motorräder, Kameras, elektrische und optische Geräte, Pelze besitzen;
. Diskriminierende Maßnahmen: Alle Juden müssen den Vornamen Israel oder Sara tragen, sie dürfen weder Theater, Kino, Konzerte, Vorträge, Ausstellungen kultureller Art besuchen; sie müssen um 20 Uhr zu Hause sein, dürfen sich in Sperrgebieten nicht aufhalten, kein Fernsprecher, Fahrkartenautomaten benutzen, keine Wälder und Grünanlagen betreten, keine Zeitungen oder Zeitschriften beziehen. Jeder Jude muss einen Judenstern tragen. Sie erhalten keine Fisch- und Fleischwaren, keine Weizenerzeugnisse, keine Vollmilch, keine Süßwaren.
Einen ersten Höhepunkt des brutalen Vorgehens gegen Juden brachte die von Goebbels inszenierte "Reichskristallnacht".
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