3.1. Hierarchie
Der Nationalsozialismus vertritt im kleinsten wie im größten den Grundsatz der unbedingten Führerautorität.
Bereits die Art und Weise, wie Hitler innerhalb der Deutschen Arbeiterpartei die Rolle des alleinigen Führeres an sich gezogen hatte, wie er sich von seinen Anhängern zum Führer der NSDAP ausrufen ließ, wie er die Partei von da an organisierte und auf sich zuordnete, wobei jeder Unterführer vom nächsthöheren Verantwortlichen eingesetzt wurde und Hitler selbst die Spitze bildete, zeigte das Ordnungsprinzip, das Hitler auch als Ziel für die Staatsordnung vorschwebte.
Die Reichsleitung wurde gebildet durch den \"Führer\" Hitler, seinen Stellvertreter und die Reichsleiter mit besonderen Fachgebieten, vielfach zugleich Minister. Die Gauleiter, häufig als Reichsstatthalter oder Oberpräsidenten gleichzeitig oberste Regierungsbeamte, sicherten die Herrschaft der Partei innerhalb der staatlichen Verwaltung.5)
Die \"besten Köpfe\", die \"rassisch Wertvollsten\" sollten unter Adolf Hitler als Führer nachrangige Autorität über das in Gefolgschaftskader gegliederte Volk erhalten.
3.2. Hitlers Stellung
In dieser pyramidenförmigen Führeranordnung war Hitler niemanden Rechenschaft schuldig, auch nicht der nationalsozialistischen Weltanschauung, da diese wiederum nur seine eigene Weltanschauung war; da es in dieser Ideologie weder einen Gott gab, noch die Gefolgschaft, da sie niedriger stand, eine Rechenschaft fordern konnte, bedeutete dies uneingeschränkte Herrschaft.
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