Persönlichkeiten und ihr Wirken: Danton, Georges Jacques • *28.20.1759 in Arcis-sur-Aube † 5.4.1794 in Paris • französischer Advokat und Revolutionär • gründete 1790 mit Camille Desmoulins und Jean Paul Marat den radikalen Klub der Cordeliers • 1792 war er wahrscheinlich führend am Sturm auf die Tuillerien und am Sturz der Monarchie beteiligt • wurde Justizminister im Nationalkonvent Beteiligt am Sturz der Girondisten • Inizierte Wohlfahrtsausschuss gestürzt von Robespierre • 1794 durch Guillotine hingerichtet (von Robesspiere verraten) Robespierre, Maximilien de • *6.5 1758 in Arras † 27.
7.1794 • Anwalt und „unbestechliche genannt“ • 1789 Deputierter in den Generalständen • Sturm auf Tuillerie Mitglied des Nationalkonvents • Führer der radikalen Bergpartei im Konvent • 1793 stürzte er mit Hilfe der Sansculotten die Girondisten • Seine Schreckensherrschaft (La Terreur) rechtfertigte er als Notwendigkeit, die Krise von 1793 zu bewältigen • schaltete er seine politischen Gegner aus (u. a. Jacques René Hébert, Camille Desmoulins und Georges Jacques Danton) • Terror begleitete Herrschaft Juli 1794 zu seinem Sturz durch den Konvent • 9. Thermidor 27.07.
1794 durch Guillotine hingerichtet Geschehnisse die als Fortschritt anzusehen sind, und den Menschen- und Bürgerrechte widersprechen: Ereignis Fortschritt Widerspruch zu Menschen- und Bürgerrechten Sturz der Monarchie Von einem Souverän zur Volksgewalt Ist nicht so geschehen viel Gewalt und Gräuel Einrichtung Revolutionstribunal Ein art obersten Gerichtshof geschaffen Willkürliches Handeln nur Freispruch oder Tot Einrichtung des Wohlfahrtsausschusses Zentrale Gewalt Exekutivorgan geschaffen Keine Volksgewalt mehr Auf Vorteile einzelner bedacht Ausrufung des Jahr 1. Trennung von Staat und Kirche Besitztümer einfach entnommen, Geistige ohne Eid verhafte, teilweise exekutiert Ereignisse und Maßnahmen seit September 1792, die als Fortschritt anzusehen sind, andererseits den Grundsätzen der Menschen- und Bürgerrechte widersprechen; Situation: • Frankreich befand sich im Krieg, europäische Monarchen bildeten Koalitionsarmeen, welche die Republik bedrängten Schuldenlast des Staates stieg, Bevölkerung hungerte • verschiedene Klubs (Parteien) Der einflussreichste Jakobinerklub, der eine Republik fordert nach Sturz des Königs auch ausgerufen Auseinandersetzungen: • Septembermorde ( 2. bis 5. September)Volksjustiz von radikalen Jakobinern und Sansculotten vor allem an Geistlichen, die den Eid verweigert Artikel II (Freiheit, Sicherheit, Gleichheit) • Jakobiner und Cordeliers benutzten die Situation zur Mobilisierung der Volksmassen Tuilerien, wurde gestürmt und abgesetzt • Abgeordneten des Nationalkonvents beschließen König vor Gericht zu bringen • Am 21.Januar 1793 wird Ludwig XVI der Kopf abgeschlagen auf Verlangen der Jakobiner und Sansculotten Artikel X freie Meinung, • Der nun in allgemeinen freien Wahlen neu zusammengesetzte Nationalkonvent beschloss die Abschaffung der Monarchie und die Errichtung der Republik Fortschritt von einem alleinigen Herrscher zu einer Demokratie wurde alles anders durch Mittel gegen Menschen und Bürgerrechte • Hinter König stehende Girondisten werden angeklagt und teilweise umgebracht Artikel VI freie Meinung, Artikel XII Vorteil aller nicht für individuelle Zwecke • Die Bergpartei = einflussreichste Kraft im Konvent • Revolutionstribunal eingerichtet zur Aburteilung von Konterrevolutionären welche sich im innern bildeten Fortschritt eines Obersten Gerichtshof aber gibt nur Freiheit oder Hinrichtung willkürliches HandelnArtikel I, V,VI keine Gleichheit, faires Handeln • durch Unzufriedenheit auf dem Land(Hunger,etc.)innere Opposition Aufstände, welche gewaltsam niedergeschlagen wurden (nicht nur „bösen“ auch Unschuldige)Artikel III Volksgewalt • Um Bürgerkrieg zu verhindern: Wohlfahrtsausschuss gegründetZentrale Macht Gewaltenteilung außer Kraft gesetzt Artikel III da keine Volksgewalt • Verdächtige, die sich durch ihr Verhalten, Verbindungen, Reden oder Handlungen als Konterrevolutionäre auswiesen sofort beschattet und verhaftet Artikel IX Schuld und Unschuld • Nach Aufstand im Mai 1793 Führer der Girondisten hingerichtet/ entmachtet • Neue Republikanische Verfassung verfasst ( nie zustande gekommen) o Soll neue Herrschaftsform geschaffen werden; allgemeine Akzeptanz finden, allgemeine Wahlen und Volkssouveränität; die Gewaltenteilung wird aufgehoben und dem Volk bei wichtigen Gesetzesvorlagen ein Volksentscheid gebilligt Rousseau Sollte Regierung erstmal Revolutionär bleibendurch Ausnahmegesetze bestimmt = Artikel XVI keine Verfassung • Maximilien Robespierre, Terror und Schrecken waren seine Mittel zur Erziehung eines nationalen und radikalen Bewusstseins viele Verhaftungen und Todesurteile Abschreckung und Einschüchterung • Robespierre und die Jakobiner sahen sich als Hüter des Allgemeinwohls begründen „Terreur“ als legitim, da es dem Volk dient (böse zu vertreiben) • Unterdrückung der Frauenclubs weitere Radikalisierung • Entchristianisierung Kirche hindert Fortschritt neue Zeitrechnung 1793 Trennung von Staat und Kirche gegen Menschenrechte (wie getan) • Zeit des Wohlfahrtsausschusses = \"Schreckensherrschaft\", da mehrere Tausend der Gesamtbevölkerung aufgrund des Revolutionstribunals hingerichtet wurden Wohlfahrtsausschuss = vom Nationalkonvent 1793 während der Französischen Revolution eingerichtetes Exekutivorgan.
Nationalkonvent = verfassungsgebende Versammlung. Der Nationalkonvent schaffte die Monarchie ab, rief die Französische Republik aus und verurteilte den König Ludwig XVI. zum Tode. Artikel I: Die Menschen sind und bleiben von Geburt an frei und gleich an Rechten. Soziale Unterschiede dürfen nur im Allgemeinnutzen begründet sein. Artikel II: Das Ziel einer jeden politischen Vereinigung besteht in der Erhaltung der natürlichen und unantastbaren Menschenrechte.
Diese Rechte sind Freiheit, Sicherheit und Widerstand gegen Unterdrückung. Artikel III: Die Nation bildet den hauptsächlichen Ursprung jeder Souveränität. Keine Körperschaft und kein Individuum können eine Gewalt ausüben, die nicht ausdrücklich von der Nation ausgeht. Artikel IX: Da jeder Mensch nur solange für unschuldig gilt, wie er nicht für schuldig befunden ist, soll, wenn eine Verhaftung unumgänglich ist, jede unnötige Härte zur Versicherung seiner Person gesetzlich streng verboten sein. Artikel X: Niemand darf wegen seiner Meinung, selbst religiöser Art, belangt werden, solange die Äußerungen nicht die gesetzlich festgelegte Ordnung stören. Artikel XI: Freie Gedanken- und Meinungsfreiheit ist eines der kostbarsten Menschenrechte; jeder Bürger kann daher frei schreiben, reden und drucken, unter Vorbehalt des Missbrauchs dieser Freiheit in den gesetzlich festgelegten Fällen.
Artikel XII: Die Sicherung der Menschen- und Bürgerrechte erfordert eine Streitmacht, die zum Vorteil aller eingesetzt wird, und nicht zum besonderen Nutzen derer, denen sie anvertraut ist. Artikel XVI: Jede Gesellschaft, in der die Garantie dieser Rechte nicht erfolgt und die Gewaltenteilung nicht festgeschrieben ist, hat keine Verfassung.
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