Aufgrund der Januarkämpfe in Berlin (Freikorps schlagen revolutionäre Aktionen und Aufstände nieder, Rosa Luxemburg u. Karl Liebknecht werden ermordet), wird der Tagungsort der Nationalversammlung nach Weimar festgelegt. Ebert wurde zum Reichspräsidenten und legt Scheidemann die Aufgabe der Bildung eines neuen Kabinetts auf. Das neue Reichskabinett, bestehend aus einer Koalition aus SPD ( Sozialdemokraten, DDP (Demokraten) und Zentrum, die Weimarer Koalition genannt, entsteht. Scheidemann wird Ministerpräsident. Die "Weimarer Verfassung" wird am 31.07 verabschiedet und bald darauf vom Reichspräsidenten unterzeichnet. Von nun an ist das Reich eine parlamentarische Republik, Zentrale Reichsgewalt stellt der Reichstag da.
Die Reichsregierung war vom Vertrauen des Reichstags abhängig. Als starkes Gegengewicht zum Reichstag wurde das Amt des Reichspräsidenten mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet. Der auf sieben Jahre durch Direktwahl des Volks gewählte Reichspräsident besaß das Recht zur Reichstagsauflösung (Artikel 25). Er war durch die Direktwahl auch unabhängig von der Mehrheit des Parlaments. Artikel 48 der Verfassung gab ihm das Recht, bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit den Ausnahmezustand zu verhängen und Notverordnungen zu erlassen, das beinhaltet die Außerkraftsetzung einiger Grundrechte. Die Stellung des Reichspräsidenten ließ diesen einerseits im Lichte eines "Ersatzkanzlers" erscheinen, andererseits war der Gedanke, dass der Reichspräsident als direkt vom Volk gewählter und somit direkter Vertreter des Volks war, ein sehr demokratischer. Die Parlamente sollten so nicht zuviel Macht erhalten. Zudem wurden einige Gesetze erlassen, die dem Volk erlaubten Gesetze direkt zu beschließen. Dazu gehörten Volksentscheide und Volksbegehren. Auch wurde erstmals das Frauenwahlrecht erlassen. Es wurden viele Sozialgesetze in Leben gerufen, so wurde z.B. Wucher verboten, eine gesunde Wohnung insbesondere für kinderreiche Familien wurde zugesichert und man stellte die Arbeitskraft unter den besonderen Schutz des Reiches. Eigentum, Freiheit des Handels und Gewerbes und Vertragsfreiheit, natürlich nach der Maßgabe des Gesetzes, waren weitere gesetzliche Errungenschaften der Weimarer Republik. Man kann in der Weimarer Verfassung viele demokratische Elemente erkennen, aber dennoch kann man keine einheitliche Linie bemerken. Einerseits wirkt sie sehr fortschrittlich, andererseits noch sehr unausgereift und zu umfangreich. Das mag daran liegen, dass die vielen verschiedenen politischen und gesellschaftlichen Gruppen versuchten ihre Forderungen durchzusetzen und man versuchte diesem gerecht zu werden. Endlich ist das Prinzip der Republik und einer Demokratie, in der das Volk bestimmen kann, durchgesetzt. (Direkt im Ersten Artikel wird festgehalten: Das Deutsche Reich ist eine Republik. Die Staatsgewalt geht vom Volke aus.) So sind die Schwerpunkte aber auch Schwachpunkte der Weimarer Republik zu erklären.
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