Eine Familie im Mittelalter bestand meistens aus 4 - 6 Personen. Der Mann war das Oberhaupt der Familie. Er vertrat die Familie nach außen und war oft der Vormund der Frau.Sie musste die Dienerschaft beaufsichtigen,sie musste die Kinder versorgen und oft auch ausbilden, sie musste sich um Kleider, Essen und Trinken kümmern und falls vorhanden, um Garten und Vieh. Die verheiratete Frau stand in der Gesellschaft ziemlich weit unten. In der Politik hatten Frauen keine Rechte.
Mit etwa 14 Jahren wurde ein Mädchen verheiratet. Die Heirat wurde von der Familie arrangiert und das Mädchen mit einer Mitgift (Geld) ausgestattet. Da bei Eheschließung die Erbansprüche der Frau auf den Gatten übergingen, hielten Ritter oft nach reichen Erbinnen Ausschau. Als Hausherrin aber hatte die Frau die gleiche Befehlsgewalt wie ihr Mann und in seiner Abwesenheit übernahm sie die Verantwortung für die Burg oder das Gut. Manchmal musste die Herrin im Belagerungsfall sogar die Verteidigung der Burg organisieren. Ihnen das Lesen beizubringen, hielt mancher Mann für gefährlich. Außerdem waren Kinder für das Ansehen einer Dame des Mittelalters sehr wichtig, da es als ihre Hauptaufgabe galt, Erben zu gebären.
Die Frau in der Ehe Frauen aller Stände heirateten meistens bzw. wurden im Alter von 12 bis 16 Jahren verheiratet. Die Ehefrau war ihrem Ehemann untertan - wie es in der Trauungsformel hieß. Der Gatte besaß die Vormundschaft über die Frau, was sich besonders in Rechtsangelegenheiten auswirkte. Der Ehemann hatte allein das Nutzungsrecht des ehelichen Vermögens. Der Mann hatte das Recht, die Frau zu verstoßen und zu züchtigen. Innerhalb der Feudalgesellschaft avancierte die Ehe zum Mittel der Macht- und Bündnispolitik, um mächtige, reiche und einflußreiche Sippen durch sie aneinander zu binden. Kinderverlöbnisse und Ehen unter Partnern mit großem Altersunterschied waren üblich - auf individuelle Partnerwünsche wurde keine Rücksicht genommen.
Ehebruch wurde nicht allein als Betrug am Ehemann gewertet, sondern verletzte auch die Ehre seiner Sippe. Es mußte befürchtet werden, daß die Nachkommen nicht aus der Verbindung zum Ehemann, sondern von einem \"Nebenbuhler\" entstammten und dem Gatten untergeschoben werden sollten. Die Unantastbarkeit der Abstammung verbot jede Unklarheit über Herkunft, Ehre und Stand. Untreue Frauen wurden deshalb verstoßen. Die illegitimen Nachkommen des Mannes hatten im Gegenzug ebenfalls keinerlei Rechte und erbten nichts.
Unter den Karolingern kam es vor, dass scheidungswillige Männer ihre Frauen in die Kirche schickten, wo ihr ein Sklave die Kehle durchschnitt. Gegenüber der Familie der Getöteten bereinigte ein Bußgeld die Affäre, danach war der Mann für die nächste Ehe frei. Natürlich besaß die Frau im umgekehrten Fall kein vergleichbares Recht, sondern musste vielmehr mit Züchtigung und im schlimmsten Fall sogar mit Tod durch Verbrennen rechnen.
Die Kirche kritisierte die Institution Ehe und begründete dies mit dem Scheitern der Paradiesehe. Die Sicherung der Lebensbedürfnisse hing eng mit der guten Zusammenarbeit von Frau und Mann zusammen. Die Frauen der unteren Stände\"erarbeiteten\" sich ihre \"Gleichberechtigung\" und ihre geachtete Position.In der weltlichen Literatur wird die Ehe durchweg positiv als ideale Lebensgemeinschaft bewertet. Frauen, die sich der Ehe verweigerten, galten als \"böse\". Gewalttätigkeit der Männer gegenüber den Frauen gab es in allen Ständen. Rechtlich standen der Frau nur geringe Mittel zur Verfügung. Vor Gericht brauchte sie immer einen männlichen Fürsprecher, der für sie Klage führte.
Rechtliche Stellung der Frau Eine Frau, die Notzuchtsklage gegen einen Mann einreichte, mußte dies mit zerrissenen Kleidern und zerzausten Haaren tun. Nur der Augenscheinbeweis wurde von den Richtern anerkannt. Als Witwe konnte die Frau die Vormundschaft über ihre unreifen Kinder erwerben. Frauen, die ein reiches Erbe erhalten hatten, mußten sich meistens neu verheiraten, um ihren Besitz zu schützen. Das Erbrecht der Frau gestaltete sich unterschiedlich - sie erlangten es immer dann, wenn keine männlichen Erben mehr vorhanden waren. Üblicherweise verloren verheiratete Frauen durch die Mitgabe der Mitgift vollends ihren Erbanspruch. Die Frauen waren in der Regel finanziell und vom Schutz der Männer abhängig. Diese beiden Kriterien verfestigten ihre untergeordnete Stellung innerhalb der Feudalgesellschaft.
Bäuerinnen Sie und die Kinder mußten Schwerstarbeit leisten, um das Überleben zu sichern. Es galt nicht nur, die Hausarbeit zu erledigen, sondern auch Feldarbeit zu errichten. Putzen, Kochen, Spinnen, Schöpfen von Wasser, Schüren des Feuers, Käsen, Vieh und Gemüsegarten versorgen, Getreide einbringen, Mähen und Garben binden und vieles mehr waren ihre Arbeiten. Beim Pflügen mußte die Frau den Ochsen antreiben, während der Mann die Furchen zog. \"Arbeitsteilung\" zwischen Mann und Frau galt als Prinzip. Es wird allerdings geschätzt, daß die Frauen ca. 14 1/2 Stunden pro Tag mit der Feldarbeit beschäftigt waren und zusätzlich die Arbeiten im Haus, im Stall und für die Familie erledigten. Die höhere Sterblichkeit von verheirateten Frauen \"in den besten Jahren\" dürfte ein Indiz für die körperliche Überbelastung der Frau sein.
Die Schäferei war den Frauen untersagt, weil mit den Herden oft zu große Strecken zurückgelegt werden mußten. Ausschließlich Frauensache war die Weiterverarbeitung aller pflanzlichen und tierischen Fasern, um Kleidung herzustellen.
Städterinnen und berufstätige Frauen Rechtliche Beschränkungen, die auf dem Land und in der Burg das Leben der Frauen kennzeichneten, galten nicht in der Stadt. So hafteten Städterinnen nicht mit ihrem Brautschatz für die Schulden ihrer Männer, sie konnten selbst über ihr eigenes verdientes Geld verfügen. Viele Frauen nutzen die Möglichkeit, einen eigenen Beruf auszuüben.
Die Palette der Berufe war vielseitig. Für das mittelalterliche Frankfurt wurden 65 Berufe für Frauen registriert. Auch in sogenannten Männerberufen wie Dachdecker oder Schmied sind Frauen bis in das 16. Jahrhundert vertreten. Alle Berufe in der Textilverarbeitung wurden fast ausschließlich von Frauen ausgeübt: Handschuh- und Hutmacherei, Beutel- und Taschenherstellung. Aber auch im Metall- und Holzhandwerk regten sich Frauenhände. Ringe und Golddraht, Besen- und Bürsten, Matten, Körbe und Schlüssel wurden von Frauen hergestellt. Das Bäckereihandwerk, die Bierbrauerei, die Fertigung von Kerzen und Seifen oblag den Frauen. Es gab auch Abschreiberinnen und Briefdruckerinnen, Näherinnen, Schneiderinnen und Flickerinnen. Diese hatten eine eigene Zunftordnung und durften Lehrtöchter ausbilden. Handels- und Kauffrauen waren ebenso keine Seltenheit. Gelöbnisse und Bürgschaften der Kauffrauen waren uneingeschränkt verbindlich. Frauen handelten oft mit den Waren, die ihre Männer herstellten. Es gibt außerdem zahlreiche Belege über Frauen, die im Groß- und Fernhandel als Unternehmerinnen tätig waren. Frauen übernahmen vielfach das Geschäft ihres verstorbenen Mannes, mußten es aber nach einem Jahr verkaufen oder an ihre erwachsenen Kinder abtreten, wenn sie selbst nicht in dem Beruf ausgebildet waren. Die berufstätige Frau war in der Stadt keine Besonderheit.Es gab eine Reihe von Frauen, die sich autodidaktisch weiterbildeten, da ihnen der Zugang zu den Universitäten verwehrt war. So werden Ärztinnen erwähnt, die ohne medizinische Ausbildung, aber mit erfolgreichen Behandlungsmethoden praktizierten. Trotz vieler Hindernisse haben sich Frauen in fast alle Berufssparten vorgewagt. Sie wurden in die Zünfte aufgenommen und gründeten eigene Frauenzünfte in den Berufen, in denen Frauen eindeutig dominierten.
Gewalt gegen Frauen
Die wachsende Selbständigkeit der Frauen steigerte das Mißtrauen und die Feindseligkeit der Männer. Brutalitäten und Unterdrückung waren für den Großteil der Frauen nach wie vor grausame Realität. Vergewaltigungen waren so häufig,daß sich die Obrigkeit mancherorts zur drakonischen Bestrafung der Täter entschloß. Aufbauend auf der kirchlichen Auffassung von der Sündhaftigkeit der Frau, ließ man keine Argumentation aus, die den Charakter der Frau an sich in Zweifel zog. Abtreibung, Zauberei und Prostitution waren typische \"Frauendelikte\" und galten als Rechtfertigung, Frauen allgemein schlecht zu behandeln. Die sieben Todsünden wurden mit Frauengestalten abgebildet. Der Weg von der Verteufelung der Frau führte bis zur Hexenverfolgung. Aber einige Frauen setzten sich gegen diese gewaltsame Willkür zur Wehr. Frauen schlossen sich zu Gruppen zusammen und überfielen ihre \"Feinde\" - die religiösen Fanatiker. Dies war nur eine Form des Widerstandes. Im 14. bis 16. Jahrhundert bietet das Leben berufstätiger Frauen wissenswerte Einblicke. Es standen den Frauen - wenn auch nur einer kleinen Minderheit - bereits einige Möglichkeiten offen, selbständig und unabhängig von einem Mann zu leben. Die Mehrheit der Frauen lebte nach wie vor als Ehe- und Hausfrau in finanzieller Abhängigkeit vom Ehemann. Die Masse der alleinstehenden Frauen verdiente sich ihren Lebensunterhalt als Mägde, Dienstbotinnen oder Dirnen
Dirnen
Die Frau erscheint als ein Ding, an dem man sich abreagiert, ein Objekt dessen, der den Tag beherrscht, des Mannes. Das eigentümlich heranwachsende Mißtrauen gegen Frauen, dem sich die Männer in der Literatur durch Herabwürdigung Luft verschaffen, ging einher mit der wachsenden Selbständigkeit von Frauen in den Städten als Handwerkerinnen und in anderen Berufen.
Viele Frauen jedoch, zumal wenn sie aus bäuerlichen Familien stammten und mittellos in die Stadt gezogen waren, gerieten häufig in die Lage, Arbeit in Schankhäusern annehmen zu müssen. Der Abstieg zur Prostitution lag dann nicht mehr fern. Prostitution wurde berufsmäßig betrieben, ledige Frauen auch aus anderen schlechtbezahlten Berufen, die einen Nebenverdienst brauchten, gingen dem Gewerbe nach. Nicht selten schickte man sie hohen Gästen zur Begrüßung entgegen, oder die Stadtältesten luden ihre Besucher kostenlos ins \"Frauenhaus\" (mit gänzlich anderer Bedeutung als heute) ein. Jedes Heer wurde von Dirnen begleitet, jede größere Männerversammlung zog sie scharenweise an.
Fazit
Als Fazit kann man also sagen, daß Edelfrauen trotz mancher Rechte diese allein kaum durchsetzen konnten. Städterinnen und Bäuerinnen gelang es, sich aufgrund ihrer Arbeitsleistung, die für den Familienunterhalt unentbehrlich war, Achtung und Mitspracherecht in Familienangelegenheiten zu verschaffen. Von seiten der Kirche und des Staates stellt sich die Tendenz heraus, den Frauen die Möglichkeit auf Unabhängigkeit zu verwehren.
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