KARL VI. gab im Jahre 1713 eine als Rechtsvorschrift zu wertende Erklärung, DIE PRAGMATISCHE SANKTION, ab, die besagte, daß die Erblande Österreichs unteilbar seien und die Nachfolge nach festgelegten Prinzipien erfolgen müsse. Unter anderem bedeutete dies, daß auch weibliche Nachkommen die Herrschaft antreten durften. Diese Erklärung wurde von fast allen Staaten anerkannt, bis auf Bayern und Sachsen. Eine Tatsache, die später zum ÖSTERREICHISCHEN ERBFOLGEKRIEG führen sollte. PRINZ EUGEN war dieser Deklaration bereits zu Lebzeiten Kaisers KARL VI. äußerst skeptisch gegenübergestanden.
Das kommende Zeitalter war von einschneidenden Reformen der Herrscher geprägt, die der damaligen Zeit beinahe vorauseilten, jedoch ohne Beteiligung des Volkes erfolgten. Diese Form des Regierens nennt man den AUFGEKLÄRTEN ABSOLUTISMUS. Unter MARIA THERESIA und ihrem Sohn JOSEPH II. wurden die Stände weitgehend zurückgedrängt. Weiters kam es zur Einrichtung einer hierarchischen und zentralistischen Verwaltungsorganisation und, was für die weitere Entwicklung der Verfassungsrechtes von Bedeutung war, eines Beamtenstaates. Selbst die Kirche wurde in allen Bereichen dem Staat untergeordnet (JOSEPHINISMUS).
Nach LEOPOLD II. gab es eine lange Durststrecke für umwälzende erneuernde Eingriffe in die Verfassung, da nach dem WIENER KONGREß lediglich ein Kurs der RESTAURATION betrieben wurde, der sich der Polizei bediente, um die innere Ruhe zu wahren.
Nun noch zu einigen einschneidenden Daten in der Periode zwischen 1804 und 1848:
1804: Österreich wird zum Kaisertum
1806: Auflösung des HEILIGEN RÖMISCHEN REICHES DEUTSCHER NATION
1814-15: WIENER KONGREß: Neuordnung Europas; Gründung der HEILIGEN ALLIANZ
|