Die Grundherrschaften des Königs, des Adels und der Kirche waren ihrer Größe nach äußerst unterschiedlich: Sie konnte von einigen wenigen abhängigen Höfen bis zu tausenden Höfen mit über 100 000 ha Land reichen. Oft waren die zu einer Herrschaft gehörenden Höfe und Dörfer über ein weites Gebiet verstreut und dazwischen lagen Besitzungen anderer Herrschaften. Das galt besonders für kirchliche Herrschaften, denn diese kamen zumeist durch Schenkungen in verschiedenen Landesteilen zustande. Große Herrschaften hatten mehrere Verwaltungszentren (Fronhöfe, Meierhöfe), an die die Abgaben abgeliefert werden mussten. Zum Herrenhof gehörte das Salland (Herrenland), das mit Hilfe von Mägden und Knechten sowie Frondiensten der abhängigen Bauern bewirtschaftet wurde.
Der Grad der \"Freiheit\" oder Abhängigkeit des einzelnen Bauern war höchst unterschiedlich:
Die \"Freien\" siedelten auf Land, das nur dem König unterstand, etwa entlang von Heerstraßen. Der König garantierte ihre \"Freiheit\", nur ihm leisteten sie Abgaben. Ihre Zahl nahm seit dem 8. Jahrhundert ständig ab, sie gerieten in Abhängigkeit von einem Grundherrn und wurden den Leibeigenen gleichgestellt. Die Ursache dieser Entwicklung ist in den zahlreichen Kriegen zu suchen. Ein Freier, der Jahr für Jahr während des Sommers im Gefolge des Königs in den Krieg ziehen musste, vernachlässigte seinen Hof. Oft nützten die Grafen, die den Heerbann (=Heer) aufboten, diese Situation aus, um die Freien in Abhängigkeit zu bringen. Auch der Wandel im Militärwesen spielte eine Rolle: An die Stelle des zu Fuß kämpfenden Bauernkriegers trat der gepanzerte Reiterkrieger, dessen langwierige Ausbildung und teure Ausrüstung sich eben nur der reiche Grundherr leisten konnte...
Die Leibeigenen waren an den Hof des Grundherrn gebunden. Sie waren zu unbeschränkten Leistungen an ihren Herrn verpflichtet. Sie bewirtschafteten als Hofgesinde die Felder des Herrn oder wurden von diesem als Handwerker, Händler oder Boten verwendet. Trotz ihrer \"Unfreiheit\" konnten sie aber auch zu gehobenen Aufgaben, ja sogar zum Militärdienst im Gefolge ihres Herrn herangezogen werden.
Den behausten Leibeigenen wurden vom Grundherrn Bauernstellen zugeteilt, die sie selbstsändig gegen Zinszahlungen und Robotleistungen bewirtschafteten. Im 10. Jahrhundert wurde immer mehr Salland aufgeteilt, immer mehr Eigenwirtschaften der grundherrn aufgelöst und das Land auf bäuerliche Höfe aufgeteilt. Die Bedingungen, unter denen dies geschah, waren von Herrschaft zu Herrschaft unterschiedlich.
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