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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die bundesregierung





DiE BuNdEsReGiErUnG



Was ist die Bundesregierung ??

Die Bundesregierung ist ein Bundesorgan, dass zur Leitung der Bundesrepublik Deutschlands besteht. Gebildet wird die Bundesregierung vom Bundeskanzler und den Bundesministern.
Die Bundesregierung wird entweder von einer Partei gebildet oder es schließen sich mehrere Parteien zu einer Koalition, dass heißt zu einem Bündnis, zusammen. Man spricht in diesem Fall von einer Koalitionsregierung. Die Zusammensetzung der Bundesregierung hängt von dem Ergebnis der Bundestagswahlen ab. Wird eine Koalitionsregierung gebildet, sind vor der Ernennung der Bundesminister ausführliche Besprechungen zwischen dem Bundeskanzler und den Parteien notwendig. Da die Parteien unterschiedliche Auffassungen haben, wie das Zusammenleben der Menschen im Staat geregelt werden soll, wird in sogenannten Koalitionsgesprächen versucht, die unterschiedlichen Meinungen aufeinander abzustimmen. Die Mitglieder der Bundesregierung müssen sich einigen, damit sie gemeinsam regieren können.

In Deutschland bestimmen drei Grundsätze die Zusammenarbeit zwischen dem Bundeskanzler und den Bundesministern:
- Das Kanzlerprinzip: Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und ist dadurch den Ministern übergeordnet.
- Das Ressortprinzip: Jeder Bundesminister leitet seinen Aufgabenbereich in eigener Verantwortung. Er darf sich dabei jedoch nicht in Widerspruch zu den Richtlinien des Kanzlers setzen.
- Das Kollegialprinzip: Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern werden von der Bundesregierung durch Mehrheitsbeschluss entschieden. In diesem Kollegium ist der Kanzler "Erster" unter Gleichgestellten. Kollegialprinzip heißt also soviel wie Entscheidung durch die Gruppe.



Der Bundeskanzler


Der Bundeskanzler, Leiter der Bundesregierung, wird vom Bundestag gewählt. Bei der Wahl müssen mehr als die Hälfte aller Mitglieder des Bundestages für einen Kandidaten stimmen, die absolute Mehrheit muss erreicht werden.
Der Kandidat wird vom Bundespräsidenten vorgeschlagen. Erreicht der vorgeschlagene Kandidat nicht die absolute Mehrheit,erfolgt ein zweiter Wahlgang. Im zweiten Wahlgang, der binnen 14 Tagen stattfinden muss, kann der Bundestag, wiederum mit der absoluten Mehrheit, auch einem von ihm selbst vorgeschlagenem Kandidaten wählen. Ist auch diese Wahl erfolglos, so findet unverzüglich ein dritter Wahlgang statt. In der dritten Wahl ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält. Auf diese Weise kann also ein Kanzlerkandidat mit weniger als die Hälfte der Stimmen aller Bundestagsabgeordneten gewählt werden.

Bei Antritt seines Amtes leistet der Bundeskanzler einen Amtseid. Die Amtszeit beträgt in der Regel 4 Jahre. Sie beginnt mit der Ernennung und endet, wenn ein neuer Bundestag nach einer neuen Bundestagswahl zusammentritt. Die Amtszeit kann auch durch freiwilligen Rücktritt, durch Tod oder durch ein konstruktives Misstrauensvotum des Bundestages enden. Der Stellvertreter des Bundeskanzlers wird Vizekanzler genannt, er ist einer der Bundesminister.


Der Bundeskanzler ist dafür verantwortlich, dass die Richtlinien der Politik eingehalten werden. Auch muss er ständig von den Bundesministern über Vorhaben und Maßnahmen in ihren Arbeitsbereichen unterrichtet werden und hat allein das Recht, dem Bundespräsidenten Kenntnis über das zu geben, was die Bundesregierung tut oder zu tun beabsichtigt. Im Kriegsfall zeigt sich die Verantwortung des Kanzlers darin, dass er den Oberbefehl über die Streitkräfte der Bundesrepublik übernimmt.



Die Bundesminister


In der Regel leiten Minister ein Ministerien , es gibt jedoch auch Minister ohne einen bestimmten Aufgabenbereich, welche dann für bestimmte Aufgaben zur Verfügung stehen.
Es gibt keine bestimmte Berufsausbildung für das Amt des Ministers. Wer zum Beispiel erfolgreich in seiner Partei gearbeitet hat und zum Abgeordneten gewählt wurde, kann auch zum Minister berufen werden. Für die Ernennung zum Minister ist also häufig nicht das Fachwissen ausschlaggebend, sondern die Fähigkeit, die absichten der Regierung in dem jeweiligen Arbeitsbereich durchsetzen zu können. So ist es auch möglich, dass ein Minister nacheinander oder gleichzeitig verschiedene Ministerien leiten kann. In den Ministerien stehen den Ministern Beamte und Fachleute beratend zur Seite, die meistens unabhängig von den Wahlen längere Zeit in ihrem Amt bleiben. Wenn ein Bundesminister das Vertrauen des Regierungschef oder seiner Partei verliert, muss er damit rechnen, dass er sein Amt zurückgeben muss.
Die Minister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt. Sie schwören ebenfalls einen Amtseid, wenn sie ihr Amt übernehmen.



Aufgaben der Bundesregierung

Die Aufgaben der Regierung sind unter anderem die Staatsführung, das heißt die Lenkung und Leitung der Politik, und die Gestaltung der politischen Verhältnisse durch diverse Maßnahmen.
Die Bundesregierung hat das Recht Gesetzesvorlagen in den Bundestag einzubringen, Rechtsverordnungen zu erlassen sowie Verwaltungsvorschriften zu Bundesgesetzen zu erlassen.



Der Bundestag


Der Bundestag ist das Parlament, also die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundestagsabgeordneten werden alle 4 Jahre in den Bundestagswahlen gewählt. Diese wiederum wählen einen Präsidenten und mehrere Stellvertreter. Der Präsident muss die Sitzung des Bundestages einberufen, wenn ein Drittel der Abgeordneten, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler es verlangen. Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages bestehen darin Gesetze zu beschließen, den Bundeskanzler zu wählen und die Arbeit der Bundesregierung zu beaufsichtigen und zu überwachen.


Die derzeitigen Mitglieder des Bundeskabinetts

Gerhard Schröder - Bundeskanzler, Mitglied der SPD

Joschka Fischer - Außenminister und Vizekanzler, Mitglied des Bündnis 90 /Die Grünen

Otto Schilly - Bundesminister des Inneren, Mitglied der SPD

Brigitte Zypries - Bundesministerin der Justiz, Mitglied der SPD

Hans Eichel - Bundesminister der Finanzen, Mitglied der SPD

Wolfgang Clement - Bundesminister der Wirtschaft und Arbeit, Mitglied der SPD

Renate Künast - Bundesministerin des Verbraucherschutzes, der Ernährung und der Landwirtschaft, Mitglied des Bündnis 90 / Die Grünen

Dr. Peter Struck - Bundesminister der Verteidigung, Mitglied der SPD

Renate Schmidt - Bundesministerin der Familie, der Senioren, der Frauen und der Jugend, Mitglied der SPD

Ulla Schmidt - Bundesministerin der Gesundheit und der sozialen Sicherung, Mitglied der SPD
Dr. Manfred Stolpe - Bundesminister des Verkehrs und des Bau - und Wohnungswesen, Mitglied der SPD

Jürgen Trittin - Bundesminister der Umwelt, des Naturschutzes und der Reaktorsicherheit, Mitglied des Bündnis 90 / Die Grünen

Edelgard Buhlmann - Bundesministerin der Bildung und der Forschung, Mitglied der SPD

Heidemarie Wieczorek-Zeul - Bundesministerin der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Entwicklung, Mitglied der SPD

 
 

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