Es gab verschiedene Arten der Weihung von Stücken aus der Kriegsbeute; wichtigste waren die freiwilligen Dedikationen der Feldherren aus ihren manubien und die Stiftungen auf Grund eines votums an einen römischen Gott (für gewöhnlich an den Iuppiter Capitolinus); die Dedikationen wurden schon oben erwähnt; es handelte sich bei ihnen, wie schon gesagt, um die freiwilligen Gaben der Feldherren aus ihrem Teil der Kriegsbeute, den moralisch sie zu geben verpflichtet waren; als Aufstellungsorte waren besonders öffentliche Plätze und Anlagen (Theater, Tempel etc.) beliebt, da sie dort ja eben jeder sehen konnte; bei einem votum sah die Sache etwas anders aus; zu unterscheiden sind voti vor und während eines Feldzuges; erstere sind für die Gabe von Teilen der Kriegsbeute jedoch uninteressant, da sie meistens nur die Ausrichtung von Spielen betrafen; während eines Krieges kam es jedoch häufig vor, daß Feldherren den Göttern gelobten, Tempel zu errichten; sie wurden vermutlich immer erst dann ausgesprochen, wenn der Ausgang einer Schlacht sicher war und der Feldherr vermuten konnte, daß die Beute hoch genug war, den Tempelbau zu finanzieren, da auch hier der Feldherr die Errichtung des Tempels von den manubien zahlen mußte; ein solches votum war für den Feldherren verpflichtend, wenn er es gab, mußte er es einhalten;
|