Das Auszählungsverfahren nach Hare basiert auf folgendem Rechenvorgang:
Gesamtzahl der Zweitstimmen aller an der Verteilung teilnehmenden Parteien, dividiert durch die Gesamtzahl der zu vergebenden Sitze ergibt die Wahlzahl (oder Wahlquotient). Jede Partei erhält so viele Sitze, wie die Wahlzahl in ihrer Zweitstimmenzahl enthalten ist. Die danach noch verbleibenden Sitze werden den Parteien mit den größten Teilungsresten zugewiesen.
Beispiel
Zweitstimmen der Parteien
Die Wahlzahl beträgt 25000 : 21 = 1190,47. Durch diese Wahlzahl wird die Zahl der Stimmen jeder Partei geteilt.
Partei A 10000 : 1190,47 = 8,40 = 8
Partei B 8000 : 1190,47 = 6,72 = 6 + 1
Partei C 4000 : 1190,47 = 3,36 = 3
Partei D 3000 : 1190,47 = 2,52 = 2 + 1
Aus der Berechnung ergeben sich für alle Parteien eine Gesamtsitzzahl von 19 Sitzen. Es sind also noch zwei Sitze zu vergeben. Diese werden nun in der Reihenfolge der errechneten Reste (von groß nach klein) vergeben. Die beiden größten Reste sind hier im Beispiel 0,72 bei Partei B und 0,52 bei Partei D.
Demnach ergeben sich folgende Sitzverteilungen:
Partei A 8 Sitze
Partei B 7 Sitze
Partei C 3 Sitze
Partei D 3 Sitze
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