1402 - 2. Erbvertrag mit den Luxenburgern:
zwischen König SIGMUND von Ungarn (Kaiser von 1410-1437) und den Habsburgern; der Vertrag wurde vom ungarischen Reichstag gebilligt.
Nach dem Tode ALBRECHTS IV. (1395-1404), einigten sich WILHELM und LEOPOLD zunächst über die vormundschaftliche Regierung für ALBRECHT V. (1404-1439).
Später erhob jedoch auch ERNST Anspruch darauf: BRUDERKRIEG 1409 (Schiedsspruch König SIGISMUNDS: gemeinsame Vormundschaft - Teilung der Einkünfte). SIGISMUND verlobte seine Tochter ELISABETH mit ALBRECHT V. (Hochzeit 1421). Nach dem Tode SIGIMUNDS trat der Erbvertrag mit Ungarn in Kraft:
ALBRECHT V. wurde König von Ungarn und Böhmen. Er regierte nun Österreich, Ungarn und Böhmen und wurde als ALBRECHT II. (1438-1439) auch deutscher König.
Die Habsburger behielten die deutsche Königswürde nun für Jahrhunderte.
FRIEDRICH IV. (1411-1439) war in zahlreiche Fehden und Kriege verwickelt:
- Alpenzeller Krieg die Schweizer verwüsteten das Rheintal
- zu einer bewaffneten Auseinandersetzung kam es, als der Bischof von Trient das Bistum von der Grafschaft Tirol lösen wollte - die Bayern fielen im Inntal ein
- WIRREN DES KONSILS VON KONSTANZ (1414-1418) FRIEDRICH IV. wurde mehrmals in die Reichsacht erklärt.
Herzog FRIEDRICH IV. ließ die Hauptstadt von Meran nach Innsbruck verlegen und ließ dort eine Residenz errichten ("Goldenes Dachl").
Kaiser FRIEDRICH III. wurde 1440 als FRIEDRICH V. zum deutschen König gewählt und wurde von ALBRECHT V. zum Vormund des ungeborenen Sohnes bestimmt.
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