Ein Allerweltsbegriff: Er umfasst die Reservierung internationaler Flugtickets,
wobei ein Land einem anderen eine Leistung erbringt; den Tourismus, wo ein Land
den Bürgern anderer Länder Leistungen erbringt; Bankgeschäfte, wo eine Bank
Kunden aus anderen Ländern bedient; Beratungsdienste, Mode oder Popmusik, wo
Bürger eines Landes in einem anderen Land Leistungen erbringen.
Vor der Uruguay-Runde unterlagen derartige Leistungen höcht unterschiedlichen
nationalen Bestimmungen. Heute sind die Regierungen verpflichtet, einheimischen
und ausländischen Anbietern die gleichen Bedingungen zu gewähren. Allgemein gilt
auch, dass einem ausländischen Unternehmen keine Vorzugsbehandlungen gegenüber
anderen eingeräumt werden sollte. Damit wird erstmals ein breites Spektrum an
Bank- Wertpapier- und Versicherungsgeschäften internationalen Regeln unterstellt.
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