Der Europäische Rat ist kein "Organ" der EU, sondern ein halbjährliches Zusammentreffen der Staats- und Regierungschefs aller Mitgliedsstaaten und dem Präsidenten der Kommission. Der Europäische Rat trifft sich immer in dem Land, das gerade die Präsidentschaft innehat.
Heute ist er eine eigene Institution die dem Rat der Minister übergeordnet ist. Seit 1987 bespricht sich der Europäische Rat zu Beginn seiner Tagungen mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments.
Die Funktionen des Europäischen Rates:
- Festlegung der allgemeinen Leitlinien der europäischen Politik
- er gibt der Unionspolitik Zielrichtung und Antrieb
- Festsetzung von Prioritäten
- Befassung mit den strittigen Fragen, die auf Ministerebene nicht geklärt werden können
- Erstellung eines jährlichen Berichtes über die Fortschritte
Er gab bereits Anstöße für:
- die erste Direktwahl des europ. Parlaments
- für das europ. Währungssystem
- für die Reform der gemeinsamen Agrarpolitik
- für die Reform der Finanzierung der Gemeinschaft
- für den Beitritt neuer Mitglieder
- für die Gründung der Europäischen Union und ihre Öffnung nach Osten
- Erstellung des Zeitplans für die Einführung des Euro
- Festsetzung der Rahmenbedingungen für den Euro
Europarat
Der Europarat, mit Sitz in Straßburg, ist eine Institution der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit. Er besteht aus den Aussenministern der Mitgliedstaaten.
Der Europarat unterstützt den Reformprozess in Mittel-, Ost- und Südeuropa. Außerdem beschließt er Entschließungen, Konventionen oder Abkommen, die in den Ländern erst dann Gesetzeskraft erlangen, wenn sie vom jeweiligen Parlament bestätigt werden.
Bis jetzt hat er schon über 150 Konventionen beschlossen (zB: die europ. Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die europ. Kulturkonvention, die europ. Sozialcharta, das europ. Datenschutzabkommen, ...)
Rat der Europäischen Union/Ministerrat
Der Sitz des Rates der EU, ebenso wie der seines Generalsekretariates, ist in Brüssel. Im April, Juni und Oktober hält der Rat seine Tagungen jedoch in Luxemburg ab.
Der Rat beschließt, als Vertreter der Mitgliedstaaten, alle wesentlichen Rechtsakte (Verordnungen), außerdem schließt er die internationalen Abkommen ab, die zuvor mit der Kommission ausgehandelt wurden.
Beschlüsse kann der Rat auf dreierlei Weise fassen:
- mit einfacher Mehrheit (selten)
- einstimmig
zB bei: Vertragsänderungen, Beitritt neuer Mitglieder, ...
(jedes Land besitzt eine Stimme)
- mit qualifizierter Mehrheit: (die Länder haben ein unterschiedliches Gewicht [nach ihrer Größe].
zB bei: Beschäftigungspolitik, Chancengleichheit, Gesundheitswesen, Zollzusammenarbeit; ...
Der Rat besteht aus je einem Minister eines jeden Mitgliedstaates. Je nach der Art des Zusammen¬treffens kommen die jeweiligen Fachminister (zB will man derzeit ein einheitl. Steuersystem einführen, also treffen sich die Finanzminister). Den Vorsitz im Rat führt der jeweilige Präsident (wechselt alle 6 Monate).
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