Am 1. Januar 1958 traten die Römischen Verträge, bestehend aus dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag) und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG-Vetrag oder EURATOM), in Kraft. Sie wurden ein dreiviertel Jahr vorher in Rom von Italien, Deutschland, Frankreich und den Benelux-Ländern unterzeichnet. Vorausgegangen war im Jahre 1951 die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS oder Montanunion), basierend auf dem Plan des französischen Außenministers Robert Schumann. Dieser wollte durch Verflechtung und Integration der damals wichtigsten Industriezweige Kohle und Stahl, eine dauerhafte Friedensordnung für Europa und langfristig eine europäische Föderation schaffen.
Die drei Wirtschaftsgemeinschaften wurden im Jahre 1967 unter Fortgeltung der Verträge miteinander verschmolzen. Der EWG-Vertrag hat sich zur Magna Charta der europäischen Einigung entwickelt, wurde mit dem Vertrag über die Europäische Union (sogn. Maastricht-Vertrag) vom 7. Februar 1992 umfassend neu gestaltet und heißt seitdem EG-Vertrag. Er wurde das Grundgesetz der Europäischen Union und geht weit über eine reine Wirtschaftsverfassung hinaus.
Daher lohnt es sich, eines der Grundprinzipien der Europäischen Union genauer zu betrachten.
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