Das erschlossene Skigebiet wird in organisierten und freien Skiraum unterteilt. Skifahrten, deren Ausgangspunkte durch mechanische Aufstiegshilfen erreicht werden können, sind Pisten, Skirouten und Varianten im unerschlossenen Skiraum. Wird der Aufstieg teilweise oder ganz ohne mechanische Aufstiegshilfen bewältigt (Skitouren). Jedoch kann man das von mechanischen Aufstiegshilfen erschlossene Gebiet nicht so absichern, dass kein Skifahrer mehr gefährdet wäre. Es ist nur möglich einzelne Strecken oder abgegrenzte Bereiche zu sicheren. Deshalb markiert der Verkehrssicherungspflichtige bestimmte Skifahrten und übernimmt deren Sicherung die Verantwortung. Es steht jedem Skifahrer frei, außerhalb markierter Skiabfahrten abzufahren. Jedoch trägt er selbst die Verantwortung für sich und eine mögliche Gefährdung Dritter. Im erschlossenen Skiraum stehen folgende Sicherungsmaßnahmen für Skiabfahrten zu Verfügung: - Anlage
- Markierung
- Präparation
- Kontrollen und Schutzvorkehrungen
Bei Pisten sind optimale Sicherungsmaßnahmen. Routen setzen Eigenverantwortlichkeit des Skifahrers voraus. In der ÖNORM S. 4611 werden Klassifizierungen von Skiabfahrten angegeben und die Verwendung einheitlicher Symbole, Schilder und Anwendungsregeln zur Information der Skifahrer festgelegt:
Skipiste: ist eine zugängliche, zur Abfahrt mit Ski vorgesehenen und geeignete Strecke, die
markiert kontrolliert und zur Vermeidung von atypischen Gefahren, insbesondere
Lawinengefahr, gesichert und grundsätzlich präpariert wird.
Skiroute: ist eine zugängliche, zur Abfahrt mit Ski vorgesehenen und geeignete Strecke, die
markiert und zur Vermeidung der Lawinengefahrt gesperrt, aber weder präpariert
noch kontrolliert wird.
Variante: ist eine im freien Skiraum entstandene Strecke, die nicht präpariert, nicht
kontrolliert, nicht markiert und nicht gesichert wird
|