1.Unfallmeldungen müssen schnell und genau ihr Ziel erreichen
Genaue Anweisungen sollten bei Schutzhütten Seilbahnen, Liften bzw. an Stellen mit Mobiltelefonen oder Funkgeräten vorliegen. Bei Entgegennahme der Meldung sollen alle wichtigen Angaben zur richtigen Weitergabe schriftlich festgehalten werden. Jede Unfallmeldung ist an die nächste Ortsstelle des Bergrettungsdienstes oder die Gendarmerie weiterzuleiten, um allfällige größere Einsätze ohne Zeitverlust ausführen zu können.
Anforderung der Flugrettung. Ein in Bereitschaft stehendes Team kann bei Flugwetter schnell zum Unfallort gebracht werden.
Verständigung der Retter und der Lawinenhundeführer, eventuell auch von benachbarten Ortsstellen.
Inmarschsetzen von Rettungsmannschaften
2.Alarm- und Organisationsplan
Dieser muss schriftlich bei den betroffenen Personen und Stellen vorliegen und laufen überprüft und ergänzt werden. Er erhält: Namen, Adressen, Telefonnummern und anderwärtige Erreichbarkeit ( Wohnung und Arbeitsplatz)
- Rettungsmänner, Einsatzleiter, Gerätewart, Bergführer
Lawinen Hundeführer, Lawinenhunde-Einsatzliste
Bergrettungsärzte
Verfügbare Fahrzeuge
Gendarmerieposten, im Grenzgebiet auch Zollwachabteilung
Bezirkshauptmannschaft
Flugrettungsdienst, andere Hubschrauberdienste, Hubschrauberlande- und Sammelplatz
Nachbarortsstellen und Gebiets -bzw. Landesleitung
Oder Schutzhütten im Einsatzgebiet
Seilbahn -und Liftstationen zwecks Sonderfahrten für Einsatzmannschaften
Sonstige Organisationen, Feuerwehr, Bundesheer, Bergwacht, Rotes Kreuz. Für jede Saison muss der Alarmierungs -und Organisationsplan; nach einem Jahr Einsatz verliert er sonst seine Wirksamkeit
Bewertung: Wenn man eine Skitour im freien Skiraum unternimmt, sollte man sich sehr gut informieren und sich vor allem eine gute Ausrüstung bei sich haben, denn nur somit kann man sein eigenes Leben schützen und mit guten Umgang der Geräte sogar Leben retten, denn man trägt in diesem Raum selbst die Verantwortung.
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