Der ländliche Unmut gegen die Herrschaftsansprüche der Stadt äusserte
sich schon seit der Reformation immer wieder in Form von Unruhen.
Die Aristokratisierung der städtischen Obrigkeit verschärfte diesen
Spannungszustand noch. Während des Dreissigjährigen Krieges
(1618-1648), von dem die Eidgenossenschaft mit Ausnahme von Grau-bünden
verschont blieb, wurden zur Befestigung der Grenzen neue
Steuern erhoben. Ferner geriet der Getreide- und Salzhandel in die
Hand der Städte und Luxusgüter wurden verboten. Diese neuen Bela-stungen
führten noch während des Krieges zu einem Aufstand im
Zürcherland und in der Ostschweiz. Der Aufstand endete jedoch mit
der Hinrichtung der Anführer der Aufständischen.
Der grösste Aufstand erfolgte erst nach dem Dreissigjährigen Krieg.
Bern und Luzern werteten ihre Münzen ab und wählten eine so knap-pe
Umtauschfrist, dass die Landbevölkerung erst davon erfuhr, als die-se
längst verstrichen war. Dies riss das Berner und Luzerner Untertanen-gebiet
in einen grossen Aufruhr, zu welchem sich bald auch die Kan-tone
Solothurn und Basel gesellten. In diesem Bauernkrieg, welcher
unter der Führung reicher Bauern wie Hans Emmenegger und Niklaus
Leuenberger stand, ging es weniger um die wirtschaftlichen Nöte der
Kleinbauern, sondern um die Wahrung der althergebrachten Rechte
und Freiheiten, welche in die Hände der Aristokraten gelangt waren.
Trotz des Verbotes der Tagsatzung sammelten sich die aufständischen
Bauern aus Bern, Luzern, Solothurn und Basel 1653 in Huttwil und
beschworen die Erneuerung der alten eidgenössischen Bünde. Dem
Bund der Herren stellten sie einen Bund der Bauern entgegen.
Trotzdem war es für die städtischen Herren ein leichtes, den Bauern-aufstand
niederzuwerfen. Mit drakonischer Härte wurde das Landvolk
bestraft. Das Kriegsgericht der Tagsatzung fällte Strafen wie Todesur-teile,
Verstümmelungen, hohe Bussen und den Entzug aller Rechte oder
Privilegien. Mit diesem Sieg der Obrigkeit endete die grösste Bauern-erhebung
in der Geschichte der Eidgenossenschaft.
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