1.Biographie
Name: Otto Eduard Leopold Graf von Bismarck
Titel: seit 1871 Fürst von Bismarck; seit1890 Herzog von Lauenburg
Geburtsort: Schönhausen, nordwestlich von Berlin an der Elbe
Lebensdaten: geboren 1.4. 1815; gestorben 30.7.1898 auf Landgut Friedrichsruh im Sachsenwald
Lebenslauf:
aus märkischer Gutsbesitzerfamilie stammend
Jurastudium in Göttingen und Berlin
ab 1836 Gerichtsreferendar in Aachen
1839 Übernahme der Verwaltung der väterlichen Güter in Pommern
1847 Mitglied des Vereinigten Preußischen Landtages
1848 redegewandter Vertreter der Konservativen (Ziel: Bestehenbleiben des Adels als Landbesitzer)
nach Revolution à Abgeordneter im Erfurter Parlament à führendes Mitglied der Konservativen Partei
Mitbegründer und Mitarbeiter der konservativen Kreuzzeitung
seit 1851 preußischer Gesandte in Bundestag à trat ein für: Gleichberechtigung Preußen mit Österreich (Präsidialmacht im Deutschen Bund)
1859 Botschafter in Petersburg
1862 Botschafter in Paris
Dauerziel: Vormachtstellung Preußens in Deutschland
Dauergebot: königstreu, d.h. starkes Deutschland nur unter starkem Monarch
politische Anschauung: Interessen machen Politik, nicht Ideen
1871 erster deutscher Reichskanzler,
bis 20.5.1890: Entlassung wegen unüberbrückbaren persönlichen und politischen Zwistigkeiten mit Kaiser Wilhelm ||.
Zog sich auf Landgut zurück
2.Inhalt des Sinnbildes: \"Zuckerbrot\"
steht für die drei Sozialgesetze von 1883 bis 1889
unter Beifall des Centralverbandes Deutscher Industrieller (hoffte auf Einschränkung der Macht der Gewerkschaften) à Zusicherung von
finanzieller Unterstützung
1.Gesetz (Krankenversicherungsgesetz) von 1883:
neugegründete Ortskrankenkassen
Zahlung von Beihilfe an arbeitsunfähigen Arbeitnehmer in ersten 13 (später 26) Krankheitswochen
Übernahme von Arztkosten und Medikamenten
Finanzierung: 2/3 von Arbeitnehmerbeiträgen, 1/3 von Arbeitgebern
2.Gesetz (Unfallversicherungsgesetz) von 1884:
bei Arbeitsunfall: Übernahme von Arzt - und Medikamentkosten
bei dauernder Invalidität des Arbeitnehmers: Erhalt von 2/3 des Lohnes
bei Tod des Arbeitnehmers: an Witwe 60% des Lohnes
Finanzierung: ausschließlich aus Kasse von Arbeitnehmern
3.Gesetz (Altersversorgungsgesetz) von1889:
wenn Gehalt < 2000 Mark/Jahr à ab 70. Lebensjahr Anspruch auf Rente
Finanzierung: gemeinsam von Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Staat
3.Bedeutung:
höhere soziale Sicherheit, da Absicherung bei Krankheit, Unfall und im Alter
wichtig!: erhielten Rechtsanspruch darauf weil als Gesetz formuliert à Sozialgesetzgebung
Beispielhaftes Modell für Lange Zeit à Voreiterrolle
Einwende:
Unternehmer blieb autonom
bestimmte Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen und Lohn
à Preußen verlor Nachtwächterrolle à griff aktiv in gesellschaftlichen Bereich ein
à 1.Schritt zur sozialen Partnerschaft
4.Inhalt des Sinnbildes: \"Peitsche\"
steht für das Sozialistengesetz(\"Gesetz wider die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie\") vom 19.10.1878
Vorbetrachtung:
Anerkennung der verschärften sozialen Gegensätze
wollte Wünschen der Arbeiterklasse entgegenkommen
war gegen Sozialdemokraten im Parlament
Ziel:
Zerschlagung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Deutschlands (SDAP)
Verbot aller Vereine die für \"Umsturz der bestehenden Staats - und Gesellschaftsordnung\" waren à auch Gewerkschaften
Verbot aller sozialen, sozialistischen, kommunistischen Versammlungen und Vereine
Verbot aller sozialdemokratischen, sozialistischen und kommunistischen Druckschriften
Ausweisungsmöglichkeit sozialdemokratischer Agitatoren aus Kreisen und Bezirken durch Polizei
Möglichkeit der Ausrufung des Belagerungszustandes durch die Bundesstaaten in \"gefährtdetenen\" Bezirken
Auslöser:
- zwei Attentate auf Kaiser im Mai und Juni 1878 (Vorwand) à wurden Sozialdemokraten zugeschrieben
Durchführung:
löste Reichstag auf à betrieb antisozialistischen Wahlkampf à neuer Reichstag à Stimmenzuwachs bei
Konservativen à Gesetzvorhaben fand Mehrheit à wurde verabschiedet à Sozialistengesetz trat in Kraft
à bis 1890
5.Bedeutung:
Sozialdemokraten à Darstellung als Reichsfeinde ( Vorwurf: Monarch durch revolutionäres Verhalten
abzuschaffen)
Verbot von Gewerkschaften
Verstoß gegen Rechtsstaatsprinzip der Rechtsgleichheit
Aber: à unaufhaltsamer Erfolg der Sozialdemokratie à Führung organisiert im Untergrund à Turn -
Naturfreunde - und Radsportvereine als Tarnorganisationen à Fortsetzung der regionalen
Parteiarbeit à Aufhebung des Gesetzes 1890 à SDAP Wälerstimmen verdreifacht à stärkste
Fraktion im Reichstag à Neugründung 1891 in Erfurt zur SPD mit neuem Programm
Schlüsse aus der Innenpolitik von Bismarck:
Das Sozialistengesetz unterband die Einflüsse von den Sozialdemokraten für nur 12 Jahre doch als es aufgehoben wurde musste Bismarck das
Verbot von allen gefährdenden Bestrebungen bereuen, da sich nun offenbarte, daß dies nur zur Erstarkung der Antagonisten geführt hat, die
damals sofort die Mehrheit im Parlament erreichten. Das Gesetz diente im Endeffekt als beschleunigender Faktor für die Verbreitung des
Gedankengutes der SDAP, weil diese ihre Arbeit im Untergrund intensivierte.
Die Sozialgesetze higegen, welche für die Leute damals eine wesentliche Erleichterung derLebensbesdingungen bedeuteten sind auch heute noch
von größter Wichtigkeit, denn sie stellen einen Meilenstein in der Entwicklung der Sozialgesetzgebung dar. Großteile davon sind auch heute noch
in leicht abgewandelter Form oder vollständig gültig.
6.Allgemeines:
Gewerkschaften:
Organisation von abhängig beschäftigten Arbeitnehmern
Ziel: Durchsetzung von gemeinsamen sozialen und wirtschaftlichen Interessen
Einfluss auf staatliche Gesetzgebung
in Mitte des 19. Jh. zu Beginn der Industrialisierung entstanden
nach Berufsgruppen oder Industriezweig getrennt
Sozialgesetzgebung:
in Sozialgesetzbuch zusammengefasst, Kodifizierung des Sozialrechtes à Grundlagen in Deutschland von
Bismarck geschaffen
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