Da stellt sich natürlich die Frage wie hoch Vitamintabletten dosiert sein dürfen und welche Kontrollen es gibt. Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin gab dazu 1998 eine Begriffsbestimmung für Nahrungsergänzungsmittel vor:
»Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die einen oder mehrere Nährstoffe in konzentrierter Form enthalten und eine lebensmitteluntypische Form (Tabletten, Kapseln etc.) aufweisen«
Vitaminpräparate, welche die von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfohlene Tagesdosis um mehr als das Dreifache überschreiten, werden als Arzneimittel angesehen. Vitamin A und Vitamin D sind von dieser Regelung ausgenommen, da sie bereits in geringeren Mengen schädlich wirken können. Bei Mineralstoffen gilt als Obergrenze die von der DGE empfohlenen Tagesdosis.
Diese ungenaue Definition nützen Hersteller und Vertreiber von Nahrungsergänzungsmittel aus. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg untersuchte Vitamin- und Mineralstoffpräparate aus Supermärkten, Drogerien und Direktvertrieben. Das überraschende Ergebnis: Drei Viertel von 170 untersuchten Präparaten waren überdosiert, deshalb müssten sie eigentlich als Arzneimittel verkauft werden. Manche Hersteller versprechen sogar Heilwirkung (z.B. bei Krebs), was auch nur bei Medikamenten erlaubt ist.
Vitamin und Mineralstoffpräparate werden meist nicht als Arzneimittel verkauft, denn dazu braucht man eine oft teure und zeitaufwendige Wirksamkeitsstudie damit die Präparate zugelassen werden.
Eine Lösung des Problems ist in Sicht, da eine neue EU-weite Richtlinie momentan in Vorbereitung ist.
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