Zur Zeit gibt es im Gegensatz zu Deutschland in Österreich noch keine gesetzlichen Bestimmungen, die zur Bestellung eines Umweltschutzbeauftragten verpflichten. Die bereits tätigen Umweltschutzbeauftragten haben zur Zeit die Aufgabe, die für die Einhaltung der Umweltauflagen Verantwortlichen zu unterstützen. Ihnen kommt aber aufgrund der jetzigen Gesetzeslage noch keine besondere verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung zu.
Unter besonderen Umständen kann es aber zu einer Schuldminderung oder sogar zu einer Schuldbefreiung der für die Einhaltung der Umweltvorschriften Verantwortlichen kommen. Dafür müssen aber die erforderlichen Fachkenntnisse und eine ausreichende Belehrung vorhanden sein. Weiters muss eine erforderliche Weiterbildung gegeben sein.
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