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geographie artikel (Interpretation und charakterisierung)

Grundlagen-



A. Heterogene Güter und Transaktionskosten
Die Annahme des "homogenen Gutes" in der klassischen Mikroökonomik ist sehr restriktiv. In der Praxis sind bei Gütern häufig qualitative Unterschiede zu beobachten. Denkbar sind solche Unterschiede sowohl auf der Angebots-, als auch auf der Nachfrageseite (so unterscheiden sich die Nachfrager von Versicherungen durch ihr Risiko, etwa ihren Fahrstil). Beide Marktseiten können also heterogen sein.
Um dennoch eine differenzierte Auswahl unter den Produkten zu haben, muß sich ein Wirtschaftssubjekt über die Qualität des Produktes informieren. Diese Möglichkeit hat jeder Marktteilnehmer, aber sie ist nicht kostenlos: Entgegen der "... orthodoxen Wirtschaftstheorie, nach der Gütertausch ohne Ressourcenaufwand stattfindet, ist er tatsächlich mit Transaktionskosten verbunden. [...] Transaktionskosten entstehen durch unvollkommene Information der am Güter- und Leistungsaustausch beteiligten Wirtschaftssubjekte." Beispiele für Transaktionskosten sind Kosten, um sich über Qualitätsunterschiede heterogener Güter zu informieren, Kosten, Verträge abzuschließen oder Verträge zu überwachen.

B. Informationsasymmetrie
Da Transaktionskosten sehr hoch sein können (eventuell sind Informationen gar nicht zu beschaffen, etwa wegen Datenschutz), können Situationen entstehen, in denen eine Marktseite über die Qualität des Produktes besser informiert ist als die andere. Ein klassisches Beispiel ist ein gebrauchtes Auto, wo der Vorbesitzer eventuelle Mängel seines Autos kennt, nicht aber ein potentieller Käufer (sofern er nicht gerade Automechaniker ist) . Ist eine Marktseite von Informationsdefiziten stärker betroffen, herrscht eine asymetrische Informationsverteilung.
Ein extremes Beispiel für Informationsasymmetrie ist eine Person, die Lose verkauft und zufällig weiß, welche Lose gewinnen und welche nicht. Als rationales Wirtschaftssubjekt kauft der Verkäufer selbst die Gewinnlose und verkauft nur Nieten. So erzielt er einen Gewinn durch Ausnutzen seines Informationsvorsprungs.
C. Principal-Agent-Modelle

1. Zwei Parteien
Die Principal-Agent-Theorie untersucht die vertraglichen Beziehungen zwischen zwei Parteien von Wirtschaftssubjekten:
(1) einer Instanz mit niedrigem Informationsstand, die Prinzipal genannt wird, und
(2) einem Entscheidungsträger mit hohem Informationstand, der Agent genannt wird.
Zwischen beiden herrscht eine asymmetrische Informationsverteilung. Der Agent verfügt über die Entscheidungsfreiheit, mit seinen Handlungen ist jedoch die Wohlfahrt des Prinzipals verknüpft. Besondere Beachtung verdienen Agency-Beziehung durch die folgenden zwei Eigenschaften.
2. Hidden action
Typisch für Agency-Beziehungen ist, daß der Prinzipal die Handlungen des Agenten nicht beobachten kann (hidden action). Dadurch kann der Entscheidungsträger Mißerfolge mit ungünstigen Umweltkonstellationen begründen und so Leistungsdefizite verbergen. "Da der Prinzipal annahmegemäß die Handlung des Agenten nicht beobachten kann, ist es nicht sinnvoll möglich, diese im Vertrag festzulegen". Deshalb kann sich auch die Bezahlung nicht nach den Aktionen des Agenten richten.
Der Prinzipal kann nur versuchen, aufgrund des Ergebnisses auf die Handlungen des Agenten zu schließen, wobei vom Ergebnis nicht zweifelsfrei auf die Handlung geschlossen werden kann: Zwischen Ergebnis und Handlung besteht lediglich eine stochastische Beziehung, eine Handlung impliziert also kein bestimmtes Ergebnis. Insbesondere kann aus einem -aus der Sicht des Prinzipals- schlechten oder sub¬optimalen Ergebnis nicht zwingend auf mangelnden Einsatz des Agenten geschlossen werden.

3. Hidden information
Der Prinzipal verfügt nicht über die selben Informationen. Er kann zwar das Ergebnis beobachten, aber er hat einen zu geringen Kenntnisstand in bezug auf bestimmte "Qualitätsmerkmale" wie z.B. der Nutzenfunktion des Agenten (hidden information).
Da der Agent die Entscheidungen trifft, kann er neben den Interessen des Prinzipals auch eigene verfolgen. Insbesondere wird er versuchen, seinen Arbeitseinsatz möglichst gering zu halten, da dieser als "disutility" (Arbeitsleid) in seine Nutzenfunktion eingeht. Man kann sagen, daß ein Kontrakt zwischen Agent und Prinzipal eine Ex-ante-Leistung des Prinzipals darstellt, die Aktionen bzw. der Arbeitseinsatz des Agenten jedoch eine Ex-post-Leistung.

In der Realität lassen sich viele Agency-Beziehungen beobachten, z.B. zwischen Anwalt und Klient, Arzt und Patient, Auftraggeber und Werkstatt oder Schuldner und Gläubiger.

 
 

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