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Unter der Migrationskomponente1 als Entwicklungsfaktor der Auswanderungsregionen versteht man: a) die produktive Beschäftigung der aus der vorübergehenden Beschäftigung im Ausland zurückgekehrten Arbeiter; b) die optimale Verwertung der Devisenersparnisse von der Beschäftigung im Ausland, und c) die Erschließung der verschiedenen Formen der Hilfe und der Zusammenarbeit mit den Arbeitgeberländern in Funktion der allgemeinen Entwicklung der Auswanderungsregionen. |