Im ersten Kapitel des zweiten Teils werden die Geschehnisse sehr gerafft wiedergegeben. Michael beschreibt die schwere Zeit nach Hannas Weggang, seine geistig-seelische und körperliche Abhängigkeit. In dieser Situation empfindet er die Arbeit bis zum Abitur als mühelos, ebenso sein Studium der Rechtswissenschaft. Er hält diese Jahre sogar für glückliche. Im Wesen scheint er sich zu ändern. Nach der erfahrenen Abhängigkeit hat er nun ein starkes Bedürfnis nach Bindungslosigkeit. Er zeigt seinen Mitmenschen gegenüber "ein großspuriges, überlegenes Gehabe" (S. 84), ein "Nebeneinander von Kaltschnäuzigkeit und Empfindsamkeit" (S. 85). Im Rahmen seines Studiums beobachtet er mit Kommolitonen einen Nazi-Prozess. Michael sieht sich recht selbstgerecht mit Studenten des Seminars als "Avantgarde der Aufarbeitung" der furchtbaren deutschen Vergangenheit. In diesem Prozess im Jahre 1965 sieht er Hanna als Angeklagte wieder. Obwohl er sie sechs Jahre vorher so sehr vermisst hat, fühlt er beim Wiedersehen nichts, wie er mehrfach betont. Mit Hanna werden vier weitere Frauen angeklagt, die als Aufseherinnen in einem kleinen Lager bei Krakau, einem Nebenlager von Auschwitz, tätig waren, in dem Frauen lebten, die in eine Rüstungsfabrik zur Zwangsarbeit gingen. Die Anklage wirft vor, dass die Aufseherinnen regelmäßig, wenn neue Frauen im Lager eintrafen, unter den gefangenen Frauen sechzig auswählen mussten, die nach Auschwitz zurückgeschickt wurden, was den sicheren Tod bedeutete. Der zweite Anklagepunkt betrifft das Verhalten der Aufseherinnen beim Rückzug des gesamten Lagers nach Western. Bei einer Übernachtung waren alle Zwangsarbeiterinnen in einer Kirche eingesperrt worden. In der Nacht wurde der Ort bombardiert, die Kirche begann zu brennen. Doch die Aufseherinnen schlossen die Kirche nicht auf, so dass bis auf zwei Personen - Mutter und Tochter - alle in der Kirche den Tod fanden.
Bei dem Prozess zeigt sich, dass Hanna die Anklageschrift nicht kennt und bei deren Verlesen immer wieder Einwände macht. Die Mitangeklagten nutzen Hannas Unsicherheit und Ungeschicklichkeit, um ihr die Hauptverantwortung zuzuschieben. Besonders belastet wird sie dadurch, dass man erwähnt, dass sie besonders schwache Mädchen als ihre Lieblinge behandelt hat, die ihr vorlasen, was Hanna geheim halten wollte. Deshalb hat sie diese Mädchen nach einiger Zeit nach Auschwitz zurückgeschickt. Als die Frage geklärt werden soll, welche von den Aufseherinnen damals einen Bericht geschrieben hat und ein Schriftvergleich droht, der Hannas Analphabetismus aufgedeckt hätte, gibt sie vor, den Bericht verfasst zu haben.
Michael, der bei dem Prozess ständig anwesend ist, wird plötzlich Hannas Analphabetismus bewusst. Er überlegt, den Vorsitzenden Richter zu informieren. Da er sich nicht sicher ist, ob es ethisch gerechtfertigt ist, hinter dem Rücken eines Menschen andere über dessen Schwächen in Kenntnis zu setzen, befragt er seinen Vater, einen Philosophieprofessor. Dieser rät ihm ab.
Um über die im Prozess angesprochenen Geschehnisse Anschauung zu bekommen, besucht Michael das nicht zu weit entfernte KZ Struthof im Elsass.
Michael macht gegen den Rat des Vaters einen Vorstoß, um den Vorsitzenden Richter über Hannas Lebenslüge, den Analphabetismus, zu informieren. Er spricht mit dem Richter, erwähnt seine Vermutungen aber doch nicht.
Mit der Urteilsverkündung - lebenslänglich für Hanna - schließt der zweite Teil des Romans.
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