Der Übergang in die weiterführende Schule
Am Ende der Grundschule entscheiden die Eltern zusammen mit der Schule, in welche der weiterführenden Schulen das Kind seine Schullaufbahn fortsetzen soll. Auch hier gilt grundsätzlich das Elternrecht, aber dieses ist in fast allen Bundesländern doch mehr oder weniger rigoros eingeschränkt. Das am häufigsten angewandte Verfahren kann so beschrieben werden:
- Eltern und Schüler werden meistens schon in der vorletzten Klasse beginnend ausführlich über die weiterführenden Schulen informiert. Und zwar durch das Lehrpersonal der Grundschule, durch Vertreter der einzelnen weiterführenden Schulen oder durch Angehörige der Schulverwaltung.
- In der letzten Grundschulklasse erhalten die Kinder bzw. die Eltern eine "Grundschulempfehlung". Grundlage dieser Empfehlung ist im Wesentlichen die im Zeugnis erzielte Durchschnittsnote. In einigen Bundesländern werden zusätzlich Probearbeiten geschrieben oder ähnliche Ausleseverfahren eingesetzt.
- Wollen die Eltern der Empfehlung folgen, können sie das Kind bei der weiterführenden Schule anmelden.
- Wollen die Eltern von der Empfehlung "nach unten" abweichen, also z.B. ein Kind mit Realschulempfehlung in die Hauptschule schicken, wird es kein Problem geben.
- Wollen die Eltern dagegen as Kind mit Realschulempfehlung im Gymnasium anmelden, so ist das nicht so einfach. Möglich ist das überall, aber einige Länder verlangen eine Aufnahmeprüfung, deren Ergebnis entscheidend ist. In anderen Ländern gelten dann die ersten drei Monate oder das erste Schulhalbjahr als Probejahr, an deren Ende endgültig entschieden wird.
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Eltern sollten abwägen, welche Entscheidung das Wohl des Kindes am besten dienlich ist. Einige Wunschvorstellungen und Prestigegeschichtspunkte dürfen dabei keine Rolle spielen. Es ist immer richtig, wenn die Entscheidung für eine Schule fällt, in der das Kind nicht überfordert wird. Aber auch eine eventuelle Unterforderung ist problematisch.
Überforderung führt zwangsläufig zu Misserfolgserlebnissen, schlechte Noten, sitzen bleiben und Schulabbruch. Der Frust über den Misserfolg kann zu aggressivem Verhalten führen, häufiger aber zu Depressionen und Resignation mit Folge psychischer und körperlicher Erkrankung. Unterforderte Schüler werden leicht überheblich und neigen aus Langeweile zur Alberei. Wenn ihnen als Kind alles in den Schoß fällt, werden sie mangels Training später Herausforderungen und Belastungen nicht gewachsen sein. Es wäre also falsch, wenn ein Mädchen mit Gymnasialempfehlung sich im Einverständnis mit den Eltern für die Hauptschule entscheidet, weil ihre Freundinnen dort sind. Umgekehrt ist es ebenso fragwürdig, wenn die Eltern eines Jungen entscheiden, er müsse unbedingt in das Gymnasium, obwohl er eine andere Empfehlung hat, weil man sich vor den Verwandten nicht blamieren möchte.
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