7.1 Sicherheitsvertrauenspersonen>
Sicherheitsvertrauenspersonen sind Arbeitnehmervertreter mit der besonderen Funktionen bei der Sicherheit und beim Gesundheitsschutz.
Wenn in einem Betrieb regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden, sind Sicherheitsvertrauensperson laut ASchG vorgesehen. Dabei sind folgende Anzahlen vorgesehen: |