Indogermanen (Indoeuropäer):/
Ursprüngliches Siedlungsgebiet der Germanen war die Ost- u. Nordsee. (heutiges Skandinavien u. Deutschland u. andere Küstengebiete).
Die Germanen begannen wegen Naturkatastrophen und wegen des Klimas zu wandern.
114 v. Chr.: KIMBERN u. TEUTONEN kamen aus Dänemark, wegen des Klimas.
1066: WILHELM d. EROBERER (Normanne) erobert England. Die Wickinger fuhren zur See und hatten auch Siedlungen in Amerika.
Im 5. u. 6 Jhdt. war der Höhepunkt der Völkerwanderung, im 12/13. Jhdt fanden die letzten Wanderungen statt.
Völkerwanderung ist eigentlich falsch, weil immer nur einzelne Stämme wanderten. Schuld war das GERMANISCHE ERBRECHT: Nur der Erstgeborene erbte, man woll¬te keine Besitzaufsplitterung. Die, die nichts erbten zogen dann herum und schlossen sich zusammen. Daher kommt vielleicht der Begriff Völkerwanderung.
NORDGERMANEN: später WICKINGER (Normannen).
Herrschaft über England und Süditalien.
OSTGERMANEN: a) GOTEN: Spanien, England, Südfrankreich.
b) VANDALEN: Reich in Nordafrika (Tunesien).
c) BURGUNDER: Reich in Mitteldeutschland (von den Hunnen
vernichtet).
WESTGERMANEN: a) ANGELSACHSEN: Angeln u. Sachsen.
b) DEUTSCHE: Alemannen, Franken, Bajuwaren.
c) FRIESEN,FLAMEN ---> friesisch
d) LANGOBARDEN: untergegangen.
Grundsätzlich war die germanische Welt bäuerlich. Sie konnten mit Waffen nicht sehr gut umgehen, waren daher auch kriegerisch nicht sehr erfolgreich (Disziplinlosigkeit).
Auf lange Sicht hatten sie keine Chance gegen die Römer und die Hunnen (kämpften zu Pferd mit Pfeil und Bogen).
TACTITUS: Röm. Schriftsteller, schrieb \"GERMANIA\". Dieses Buch half den Römern beim Kampf gegen die Germanen. \"GERMANIA\" ist die einzige Quelle über die Germanen. Tactitus erwähnte in diesem Buch über 100
germanische Stämme, heute existieren nur mehr fünf Stämme.
5 Stämme: FRANKEN: links u. rechts des Unterrheins (Holland, Belgien, Nord Frankr.)
ALEMANNEN: Oberrhein (Schweiz, Elsaß, Schwarzwald)
SACHSEN.
THÜRINGER.
BAYERN.
.... Bevölkerungsverteilung im deutschen Reich
In Kriegszeiten wählten die Stämme einen HERZOG. Er fungierte als Heerführer und Richter. In Friedenszeiten war er normaler Bauer.
Unter dem Herzog gab es nur FREIE BAUERN, keine Sklaven und Leibeigene. Es gab aber ein Gewohnheitsrecht.
Der Herzog fungierte als OBERSTER RICHTER und hatte zwei SCHÖFFEN als Beisit¬zer. Es gab keine schriftlichen Rechtsaufzeichnungen. Der Gerichtstag wurde im Freien abgehalten.
TODESSTRAFE gab es nur auf FÜRSTENMORD, auf alle anderen Angelegenheiten: Geldzahlung oder Blutrache.
Kennzeichen des freien Mannes war sein SCHWERT, mit der Freiheit war die Verteidi¬gungspflicht verbunden.
Einige Jahrhunderte später (Ende des Mittelalters) gab es nur mehr unfreie Bauern.
Dies hatte mehrere Ursachen:
a) Im Falle von mehreren Kriegen blieb zuhause die Arbeit liegen, außerdem war der
Kriegsdienst gefahrvoll. ---> Man begab sich FREIWILLIG in den Besitz eines
Adeligen, der dann für ihn verantwortlich war (Pension, sicheres Geld).
b) SCHULDEN: z.B.: verurteilte das Gericht Bauern nach Gewalttaten mit hohen Geldbußen, die nicht bezahlt werden konnten ---> Man ging freiwillig in die Abhän- gigkeit eines Adeligen, der die Schulden bezahlte.
Man konnte sich seine Freiheit auch wieder zurückkaufen, was aber seltener vorkam.
\"STADTLUFT MACHT FREI\": Man konnte auch in die Städte fliehen. Dort war aber Freiheit mit Verteidigungspflicht verbunden.
Folgende Stände entstanden:
HERZOG
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ADEL
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RITTERSTAND
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UNFREIE BAUERN
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FREIE BAUERN
Da es immer weniger freie Bauern gab entwickelte sich der RITTERSTAND, der gut ausgebildet und beritten war. Die Adeligen mußten für die Bezahlung aufkommen.
Vor Feldzügen gab es immer eine HEERSCHAU. Für gute Ritter gab es für den Adeligen eine Belohnung von den Eroberungen.
Verwaltungsmodell (v. Karl d. Großen):
KÖNIG (KAISER)
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3 KANZLER
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HOFBEAMTE: KÄMMERER: zust. für das Gewand,Geldverwaltung.
TRUCHSEß: zust. für Speisen.
MARSCHALL: zust. für Pferd.
MUNDSCHENK: zust. für Getränke, einschenken.
Jeder KANZLER hatte eine Kanzlei mit 3 Schreibern.
In der Verwaltung gab es auch KÖNIGSBOTEN, meist Erzbischöfe u. Grafen. Sie waren eine Art Kontrollbehörde.
Die Kanzler waren: ERZBISCHOF v. MAINZ: Kanzler v. DEUTSCHLAND.
ERZBISCHOF v. KÖLN : Kanzler v. ITALIEN.
ERZBISCHOF v. TRIER : Kanzler v. BURGUND.
Die 4 Hofbeamten erhielten ERBLICHE LEHEN:
MUNDSCHENK: Königreich Böhmen.
TRUCHSEß: Markgrafschaft Brandenburg.
MARSCHALL: Herzogtum Sachsen.
KÄMMERER: Pfalzgrafschaft bei Rhein.
Frankenreich:
MARKGRAFEN: An den Grenzen des Reichs: Der Graf hatte mehr Vollmachten, sind die bedeutensten Grafen.
PFALZGRAFEN: Kaiser war ständig unterwegs, deshalb gab es Pfalzen (palatium =Pa-last), wo er residierte (Riesige Anlagen). z.B.: Aachen.
GAUGRAFEN: Gewöhnlicher Verwaltungsbezirk.
Das HL. RÖM. REICH bestand aus: DEUTSCHLAND.
ITALIEN.
BURGUND.
1356: \"GOLDENE BULLE\": Die 3 Kanzler und die 4 Hofbeamten durften den Kaiser wählen. Auch der Ablauf der Kaiserwahl wurde festgelegt.
Später kamen noch 2 dazu: 1648 BAYERN .... 8. Kurwürde.
SALZBURG... 9 Kurwürde.
Schwierigste Wahl: 1519 starb MAXIMILIAN, hatte keinen Sohn. Sein Enkel KARL V. war Kandidat. Die Kurfürsten wollten ihn nicht wählen, weil er Spanier war. Deshalb tat er sich mit den FUGGERN zusammen und überzeugte durch Bestechung die Kur-fürsten.
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